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„Geraubte Kinder im Südwesten“ - Anerkennung für Opfer der Zwangseindeutschungsmaßnahmen
18.07.2023
Die Kommission prüft Anträge von Personen, welche während der NS-Diktatur als Kinder oder Säuglinge von den Nationalsozialisten im Rahmen ihrer „Rassenpolitik“ in den besetzten Gebieten, vor allem in Ost- und Südosteuropa, zur Eindeutschung geraubt worden waren und einen Bezug zum heutigen Bundesland Baden-Württemberg haben. Betroffene haben nun als Zeichen der Anteilnahme von Seiten des Landes Zahlungen von jeweils 5000 € erhalten. Das Programm bleibt geöffnet und bietet weiterhin die Möglichkeit, Anträge einzureichen: